Elternbeitrag

Der Elternbeitrag richtet sich nach der Gebührensatzung der Stadt Fürth. siehe auch PDF-Link unter dem Punkt Gebühren/Satzung.

Er beträgt momentan für:

Kinder unter drei Jahren:

  • Bis 4 Std. : 182 €
  • Bis 5 Std. : 201 €
  • Bis 6 Std. : 220 €
  • Bis 7 Std. : 239 €
  • Bis 8 Std. : 258 €
  • Bis 9 Std. : 277 €
  • Bis 10 Std. : 296 €

Kinder ab drei Jahren:

  • Bis 4 Std. : 156 €
  • Bis 5 Std. : 172 €
  • Bis 6 Std. : 188 €
  • Bis 7 Std. : 204 €
  • Bis 8 Std. : 220 €
  • Bis 9 Std. : 236 €
  • Bis 10 Std. : 252 €

Hortkinder:

  • Bis 4 Std. : 165 €
  • Bis 5 Std. : 182 €
  • Bis 6 Std. : 199 €
  • Bis 7 Std. : 216 €
  • Bis 8 Std. : 233 €
  • Bis 9 Std. : 250 €
  • Bis 10 Std. : 267 €

Der August ist beitragsfrei.

Besuchen Geschwisterkinder städtische Kindertagesstätten halbiert sich die günstigere Betreuungsgebühr für jedes weitere Kind.

Vorschulkinder im letzten Jahr vor der Einschulung bekommen vom Staat 109,09 Euro Gebühr erlassen.

Im Regelfall sind die Betreuungsverträge so gestaltet, dass eine automatisierte Berechnung stattfindet und die Stadt Fürth die berechneten Beträge selbstständig im SEPA-Lastschriftverfahren einzieht.

Die bayrische Staatsregierung bezuschusst seit April 2019 den Kindergartenbesuch durchgängig mit 100 Euro pro Monat und Kind.

Zusätzliche Verpflegungskosten:

Die monatliche Essenspauschale im Kindergarten beträgt 90,30 € und im Hort 104,30€.

Darin enthalten sind in unserem Fall Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack und Getränke, sowie die tägliche Unterstützung durch eine Küchenkraft.

Das Verpflegungsgeld für wöchentlich nur 2 Verpflegungstage entspricht 58,80 € /63,80€ monatlich.

Hinzu kommen bei Bedarf z.B. Eintrittsgelder für Ausflüge.